| BGH | Beschl.
vom 27. November 2003 -IX ZB 418/02 -LG Wuppertal /AG Wuppertal
Zur Frage, ob das Gericht des Mitgliedsstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt, oder ob das Gericht des anderen Mitgliedstaats zuständig wird (Vorlage an den EuGH). |
| AG Düsseldorf | Beschluss vom 6. 6. 2003 - 502 IN 126/03
Auslandswirkung eines englischen Insolvenzveröffnungsbeschlusses |
| AG Düsseldorf | Beschluss
vom 13.3.2004 502/126/03
Anerkennung eines in England eröffneten Hauptverfahrens über das Vermögen einer deutschen GmbH nur bei Anhörung des Geschäftsführers |
| AG München | Beschluss
vom 4.5.2004 1501 IE 1276/04
Hauptinsolvenzeröffnung auch für ausländische Konzerntöchter bei operativem Geschäft am Konzernsitz |
| OLG Düsseldorf | Beschl.
v. 9.7.2004 I-3 W 53/04
Vollstreckbarerklärung einer englischen Administration Order trotz Eröffnung eines inländischen Sekundärinsolvenzverfahrens ("ISA")EuInsVO |
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| Landesgericht Innsbruck | Beschluss vom
11.5.2004 9 S 15/04 (rechtskräftig)
Die Anerkennung eines in Deutschland eröffneten Hauptinsolvenzverfahrens für österreichische KG mit deutscher Konzernmutter ("Hettlage") |