Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren gewinnen zunehmend an Bedeutung. Für die Bundesrepublik Deutschland, die als Exportnation einen Großteil ihrer Waren und Dienstleistungen in das Ausland exportiert, ist es von Bedeutung, wie deutsche Unternehmen ihre Rechte in der Insolvenz des ausländischen Geschäftspartners geltend machen können. In gleicher Weise ist bei einem im Inland eröffneten Insolvenzverfahren von Interesse, wie ausländisches Vermögen des Gemeinschuldners für ein inländisches Verfahren verwertet werden kann.

Die zunehmende Bedeutung des internationalen Insolvenzrechts zeigt sich in der wachsenden Zahl von gerichtlichen Entscheidungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.

Für die Abwicklung dieser Insolvenzverfahren ist die Kenntnis ausländischer Insolvenzordnungen zwingend.

Diese Seite will die daher nicht nur die Gesetzesmaterialen zum deutschen Internationalen Insolvenzrecht  zur Verfügung, sondern insbesondere in einem Länderteil ausländische Insolvenzordnungen darstellen und entsprechende Materialen zugänglich machen. Anregungen, die dieses Projekt fördern werden gerne unter der mail@inso-international.de entgegengenommen.